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Was bedeutet das EU-Renaturierungsgesetz?

Das Europäische Parlament hat das EU-Renaturierungsgesetz verabschiedet. Es verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen wiederherzustellen; bis 2050 steigt dieser Anteil auf 90 %. Das Gesetz zielt auf geschädigte Lebensräume ab, wobei geschützte Natura-2000-Gebiete Vorrang haben. Es soll den Verlust der Biodiversität umkehren und zugleich wirtschaftlichen Nutzen erschließen – schätzungsweise bis zu 38 € Rendite für jeden investierten Euro – durch öffentlich-private Zusammenarbeit und naturbasierte Lösungen.

Am 27. Februar 2024 hat das Europäische Parlament das Renaturierungsgesetz (Nature Restoration Law) verabschiedet – ein bedeutender Schritt zur Wiederherstellung der Ökosysteme Europas. Das Gesetz wurde in der abschließenden Abstimmung im Parlament mit 329 Ja-Stimmen, 275 Gegenstimmen und 24 Enthaltungen angenommen. Die EU-Mitgliedstaaten müssen in einem offenen, transparenten und inklusiven Verfahren nationale Wiederherstellungspläne beschließen, in denen sie darlegen, wie sie die Ziele erreichen wollen. Der Verhandlungsführer des Parlaments für den Vorschlag, César Luena, erklärte, die EU könne nun „vom Schutz und der Erhaltung der Natur zu ihrer Wiederherstellung übergehen“.

Was ist das EU-Renaturierungsgesetz?

Das EU-Renaturierungsgesetz wurde erstmals im Juni 2022 vorgeschlagen, um die Klima- und Biodiversitätsziele der EU zu erreichen. Vereinfacht gesagt schreibt das Gesetz vor, bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen der EU wiederherzustellen. Die Mitgliedstaaten müssen bis 2030 30 % der vom Gesetz erfassten Lebensräume wiederherstellen, darunter Wälder, Flüsse und Feuchtgebiete. Anschließend steigt der vorgeschriebene Anteil weiter: auf 60 % der Land- und Meeresflächen bis 2040 und auf mindestens 90 % bis 2050. 

Das Gesetz soll mit anderen umweltpolitischen Regelungen zusammenwirken, etwa zu Vögeln, Lebensräumen, Wasser und invasiven gebietsfremden Arten. Seine Ziele stehen zudem im Einklang mit der neuen EU-Waldstrategie für 2030, die den Schutz und die Wiederherstellung der Wälder in der gesamten EU vorsieht.

Welche wissenschaftlichen Grundlagen hat das Renaturierungsgesetz?

Die wissenschaftliche Begründung des EU-Renaturierungsgesetzes ist in der Folgenabschätzung der Europäischen Kommission dargelegt. Sie betrachtet den Wiederherstellungsbedarf der Ökosysteme gemeinsam mit der Finanzierung, die für die Umsetzung derart umfassender Ziele in der gesamten EU erforderlich ist. Die Folgenabschätzung und der jüngste EU-Bericht zum Zustand der Natur („State of Nature“) kamen zu folgenden Ergebnissen:

  • 80 % der Lebensräume in der EU befinden sich in einem „schlechten“ oder „unzureichenden“ Erhaltungszustand, nur 15 % in einem „guten“ Zustand.
  • Mehr als die Hälfte der Moore in der EU – darunter Hochmoore, Übergangsmoore und Niedermoore – sowie die Hälfte der Dünenlebensräume sind in schlechtem Zustand.
  • Jede dritte Bienen- und Schmetterlingsart ist rückläufig; 5 Milliarden Euro der jährlichen landwirtschaftlichen Produktion der EU sind „direkt“ auf diese Arten zurückzuführen.

Anfang 2021 startete die EU auf Grundlage dieser Forschung eine öffentliche Konsultation. Mehr als 110.000 Menschen und Organisationen beteiligten sich und zeigten eine „überwältigende Unterstützung“ für rechtsverbindliche Naturschutzziele. 97 % der Teilnehmenden sprachen sich für allgemeine EU-Wiederherstellungsziele für alle Ökosysteme aus.

Wie setzen die Mitgliedstaaten das Renaturierungsgesetz um?

Laut Gesetz sollen die EU-Länder „gegebenenfalls“ Naturflächen priorisieren, die sich „nicht in gutem Zustand“ befinden und in Natura-2000-Gebieten liegen – einem EU-weiten Netz von Schutzgebieten mit gefährdeten Arten und Ökosystemen, die als unverzichtbar für den Naturschutz gelten. Die Mitgliedstaaten entscheiden selbst, wo, was und wie sie wiederherstellen. Einzige Vorgabe ist, der Europäischen Kommission nationale Wiederherstellungspläne vorzulegen, aus denen hervorgeht, wie sie die zentralen Ziele des Gesetzes erreichen wollen. Die Europäische Umweltagentur erstellt zudem regelmäßig technische Berichte über die Fortschritte bei der Zielerreichung. Die Kommission wiederum berichtet dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Umsetzung des Renaturierungsgesetzes.

Was bedeutet das Renaturierungsgesetz für Unternehmen?

Um die entscheidende Rolle der Wirtschaft bei der Wiederherstellung der Natur hervorzuheben, hat das Institute for European Environmental Policy gemeinsam mit der Corporate Leaders Group (CLG) und dem University of Cambridge Institute for Sustainability Leadership ein Briefing mit dem Titel ‚From Risk to Resilience: The Business Imperative of Nature Restoration‘ veröffentlicht.

Wie die Fallstudien der CLG-Mitglieder zeigen, engagierten sich viele Unternehmen bereits vor der Verabschiedung des Renaturierungsgesetzes für die Wiederherstellung von Agrarflächen, Flüssen, Wäldern und anderen Ökosystemen – weil ihnen zunehmend bewusst wurde, wie sich die Schädigung der Natur auf Lieferketten, Geschäftsbetrieb und öffentliches Image auswirkt. Die CLG stellte außerdem fest, dass 60 % der an der Börse Euronext notierten Unternehmen eine „hohe oder mittlere“ Abhängigkeit von der Natur aufweisen. Damit stehen 3,26 Billionen € an Marktwert auf dem Spiel, wenn die Wiederherstellung der Natur nicht politisch vorangetrieben wird. Zu den bekanntesten Unternehmen, die das EU-Renaturierungsgesetz während der Konsultationsphase öffentlich unterstützten, gehörten Unilever, Danone und Ikea.

Das nun verabschiedete Gesetz schafft einen verbindlichen Rahmen für das Engagement von Unternehmen für die Natur. Zugleich eröffnet es Unternehmen weitere Möglichkeiten, öffentlich-private Partnerschaften einzugehen und mehr Mittel und Investitionen für Blended-Finance-Modelle zu mobilisieren, die private Finanzierung mit öffentlichen Geldern kombinieren. 

Was bedeutet das Renaturierungsgesetz für den Finanzsektor?

Laut Folgenabschätzung erzielen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur eine hohe Rendite: Je nach Ökosystemtyp fließen für jeden investierten Euro 8 bis 38 € zurück. Der Nutzen der Wiederherstellung verschiedener Ökosysteme wie Moore, Sumpfgebiete, Wälder, Heiden, Buschland, Grasland, Flüsse, Seen und Küstenfeuchtgebiete wird auf über 1.800 Milliarden € geschätzt – bei Wiederherstellungskosten von rund 150 Milliarden €. Das zeigt das enorme Potenzial von Investitionen in die Wiederherstellung der Natur über verschiedene Sektoren hinweg.

Investitionen in die Natur werden zunehmend als Chance erkannt. Die Folgenabschätzung sieht private Finanzierung als wesentlichen Weg, um die öffentlichen Mittel für die Wiederherstellung der Natur zu ergänzen. Private Investitionsmöglichkeiten dürften auch bei der Umsetzung des Gesetzes eine Rolle spielen und – wie in der Folgenabschätzung erwähnt – grünes Eigenkapital, Kredite und Anleihen umfassen.

Das EU-Renaturierungsgesetz ist weltweit das erste seiner Art und der zentrale Beitrag der EU zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt, das auf der COP15 in Montréal verabschiedet wurde. Es trägt außerdem dazu bei, die Klimaschutz- und Klimaanpassungsziele der EU kosteneffizient zu erreichen und die internationalen Verpflichtungen der EU zu erfüllen.

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